diese eine gemeinsame Träger-GmbH haben.
Geht das aber auch, wenn zwar jedes MVZ in einer eigenen GmbH „steckt“, diese aber zu einem gemeinsamen Konzern gehören, also identische Gesellschafter haben?
Das Bundessozialgericht bejaht dies. Offenbar gab den Ausschlag, dass Zulassungsausschüsse in den letzten Jahren uneinheitlich dazu entschieden hatten, ob eine Träger-GmbH mehrere MVZ haben durfte. Deutschland ist deshalb ein bunter Teppich aus Zulassungsbezirken mit „Mehr-MVZ-GmbHs“ und solchen