"Spezialthemen brauchen Spezialisten"

Vertragsarztrecht und MVZ

Zulassung, Praxis, Arztstellen, Abrechnung

Bei der Veränderung der ambulanten Versorgungslandschaft kommt dem Medizinischen Versorgungszentrum eine erhebliche praktische Bedeutung zu. Es ist die einzige Zulassungsform, in der auch eine juristische Person, meist eine Kapitalgesellschaft, an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen kann. Dies ermöglicht den Aufbau großer Versorgungsstrukturen in Hand haftungsbeschränkter Gesellschaften. Das Bundessozialgericht hat in den letzten Jahren immer wieder die Rechtslage für MVZ verschärft.

MVZ

Zulassung

Arztpraxis

Publikationen zum Vertragsarztrecht und MVZ

Vertragsarztrecht Kauf und Bewertung einer Arztpraxis

Rechtliche Rahmenbedingungen. Steuerliche Konsequenzen. Bilanzielle Aspekte. Arztpraxisbewertung, 2. Auflage, gemeinsam mit Lewejohann, Morton, Stein, nwb-Verlag, 2015

„Praxiskauf und Kooperationsformen - Arbeitsverhältnisse beim Praxisübergang“

Fachzeitschrift "Der Frauenarzt" 2016, Heft 7

„Strafrechtsreform zur Korruption im Gesundheitswesen: Wo ist die Grenze zwischen einem legitimen Arzthonorar und einem Zuweiserentgelt?

Zeitschrift für Gastroenterologie 2015, S. 1375-1376

Praxismitarbeiter beim Praxiskauf und -verkauf

UroForum 2016, 456f.

Die Verlegung von Arztstellen nach dem Versorgungstärkungsgesetz

Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2015, S. 732-736.

Zur Eingehung von Scheinarbeitsverhältnissen im Gesundheitswesen

MedR, 2015 (33) , S. 13-18

Kostenstreitpunkt vor- und nachstationäre Behandlung

RDG 2009, S. 253ff.

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