"Spezialthemen brauchen Spezialisten"

Digital Health

DIGA, Telemedizin, Medizinprodukte

Die weitgehende Beseitigung des Fernbehandlungsverbotes durch den Deutschen Ärztetag, vielversprechende Modellvorhaben und Anwendungserfahrungen aus anderen Ländern, aber auch der zunehmende Versorgungsbedarf in der Fläche werden in Deutschland das Angebot, aber auch die Nachfrage nach telemedizinisch erbrachten Leistungen steigen lassen. Entsprechend werden auch die rechtlichen und Anwendungsfragen zunehmen.

Telemedizin

  • umfassende Beratung bei der Konzeptionierung und Einführung telemedizinischer Versorgungsformen
  • Rechtliche Prüfung von Vorhaben unter Berücksichtigung berufsrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, medizinstrafrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Aspekte
  • Prüfung der Abrechenbarkeit telemedizinischer Leistungen (Refinanzierung)
  • Verhandlungen mit Aufsichts- und Kontrollbehörden (Ärztekammer, Gesundheitsbehörden)
  • Vertragsgestaltung im Hinblick auf Kostenträger, medizinischer Leistungserbringer, Fördermittelgeber oder Investoren
  • Abrechnung der Ambulanzen, EBM-Ä, GOÄ, Notaufnahme
  • Privatliquidationsrecht und zum Recht der Wahlleistung
  • Vorbereitung und Begleitung bei Entgeltverhandlungen, Schiedsstellenverfahren und Verfahren vor den Verwaltungsgerichten

DIGAs

  • Recht der Digitalen Gesundheitsanwendungen (§§ 33a und 139e SGB V)
  • Begleitung des Bewertungsverfahrens beim BfArM (Fast Track)
  • Aufnahme in das Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis)
  • Medizinprodukterecht, Risikoklassen/Zertifizierung, Zweckbestimmung
  • Wettbewerbsrecht und Heilmittelwerberecht
  • Konzeptionierung von IT-Verträgen, Rechtsberatung bei Streitigkeiten aus IT-Verträgen, Rechtsfragen aus dem Internetrecht und E-Commerce
  • Beratung zur Implementierung von neuen Anwendungen zur Verarbeitung von Sozialdaten (Patienten- und Gesundheitsdaten)
  • Recht der Digitalen Gesundheitsanwendungen (§§ 33a und 139e SGB V), Begleitung des Bewertungsverfahrens beim BfArM (Fast Track), Aufnahme in das Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) Medizinprodukterecht, Risikoklassen/Zertifizierung, Zweckbestimmung Wettbewerbsrecht und Heilmittelwerberecht Konzeptionierung von IT-Verträgen, Rechtsberatung bei Streitigkeiten aus IT-Verträgen, Rechtsfragen aus dem Internetrecht und E-Commerce Beratung zur Implementierung von neuen Anwendungen zur Verarbeitung von Sozialdaten (Patienten- und Gesundheitsdaten)
  • Aufnahme in den Krankenhausplan
  • Verhandlung von Versorgungsverträgen
  • Beratung zum Recht der Krankenhausförderung, z.B. bei Rückforderungen

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