Gründe und Auswirkungen
Der 12. Senat des Bundessozialgerichts hat am 19. Oktober 2021 in drei Fällen (Aktenzeichen: B 12 KR 29/19 R, B 12 R 9/20 R, B 12 R 10/20 R) zur Sozialversicherungspflicht von Notärzten entschieden.
Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass Ärztinnen und Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, in ihrer Notarzttätigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Diese Frage hat die Sozialgerichte inzwischen über viele Jahre beschäftigt. In den letzten Jahren entschieden die Gerichte hierzu unterschiedlich. Nunmehr liegt eine rechtskräftige letztinstanzliche Entscheidung vor.
Was bedeutet die Entscheidung und mit welchen Folgen ist zu rechnen? Dazu wollen wir nachstehend kurz in unserem Podcast informieren. Weiter Informationen können Sie hier herunterladen:
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