Bei der Tagung der Landesgruppe Baden-Württemberg des Verbandes der Krankenhausdirektoren habe ich zum Thema Notfallversorgung referiert.
Die angekündigte große Notfallreform ist im 19. Bundestag liegen geblieben. Es ist wahrscheinlich, dass der 20. Bundestag das Thema wieder aufgreifen wird. Die Bundesländer scheinen einer Planung der ambulanten Notfallversorgung auch weiterhin zurückhaltend gegenüber zu stehen. Hier eine Lösung voranzubringen, dürfte „vornehmste Aufgabe“ der neuen Bundesregierung werden. Sollte diese Blockade für die nächste Bundesregierung nicht überwindbar sein, zeigen bereits die bisherigen Referentenentwürfe aus dem BMG, dass der Bund über die SGB-V-Instrumente Qualität und Honorar versuchen könnte, eine Art Ersatzplanung zu installieren. Das ist nur zum teilweise möglich und darüber hinaus rechtsdogmatisch unbefriedigend. Weiterhin verursacht dies ein Kompetenz-“Misch-Masch“.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung meiner Gedanken im Hinblick auf die Eckpunkte einer neuen Struktur, die auf Länderebene uE bereits jetzt umsetzbar wäre:
VKD Herbsttagung: Eckpunkte zur Notfallreform