– Eine Einführung als Podcast –

Die Europäische Kommission hat mit dem Data Governance Act neue Spielregeln für Datenspenden geschaffen. Dennoch wird die Datenspende selbst nicht geregelt. Der Gesetzentwurf zielt lediglich darauf ab, einen Rahmen zu bieten, um die Spendenbereitschaft zu fördern. Dies soll im Wesentlichen dadurch erfolgen, dass in den Mitgliedsländern  eine staatliche Zertifizierung von sog. datenaltruistischen Organisationen erfolgen soll. Die Bundesregierung hat in ihrer Datenstrategie 2021, die sie im Januar verabschiedet hat, diese Linie aufgegriffen. 

Derzeit sieht der Entwurf zum Data Government Act keine Bereichsausnahme für altruistisch gespendete Daten vor. Sie unterfallen weiterhin der DSGVO. 

Vielleicht war es die Sorge vor Missbrauch, die dann doch Zweifel aufkommen ließ, ob die altruistischen Datenintermediäre („EU-Slang“) wirklich mit den Daten verantwortungsvoll umgehen würden. Dies ist insoweit bedauerlich, als es ein Stück weit den Anreiz nimmt, damit eben eine solche bunte und vielfältige Welt von zertifizierten Organisation überhaupt entstehen kann. Auch im Hinblick auf ganz praktische Probleme der Datenspende bleiben noch eine Reihe von Wunschzetteln unberücksichtigt. Umfang und Inhalt der Einwilligung und der Datenschutzerklärung sind bei Datenspenden problematisch, weil der konkrete Nutzungszweck oft noch gar nicht klar vor Augen steht. Es bleibt zu hoffen, dass hier noch nachgebessert wird. Vielleicht wächst mit der Zeit das Vertrauen, für Datenspenden einfachere Regeln zu schaffen.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert