Notfallreform im Bundestag

Von der einst angekündigten großen Notfallreform ist wenig übriggeblieben. Am 12. April berät der Gesundheitsausschuss zu diesem Rest. Nachdem die Idee von Integrierten Notfallzentren und gemeinsamen Tresen nicht das Stadium des Referentenentwurfs verlassen hat, bleibt Gesundheitsminister Spahn in dieser Legislaturperiode nur noch das GVWG als letzte Möglichkeit, überhaupt etwas zu verändern. 

Der jetzige Gesetzesentwurf sieht vor, dass ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahrens für die ambulante Notfallbehandlung im Krankenhaus eingeführt werden soll. Damit soll eine besseren Patientensteuerung erreicht werden.

Wer aber nun in Person eine solche Vorschalt-Triage durchführen soll, wie scharf der „echte“ Notfall zukünftig verstanden wird und welche Patienten überhaupt noch in die Notaufnahme gehen dürfen, dazu sagt der Entwurf nichts. Vielmehr soll der Gemeinsame Bundesausschuss diese zentrale Entscheidung treffen und eine Richtlinie ausarbeiten. Ein Stück ist das eine politische Kapitulation vor dem Thema. Technokraten statt Volksvertretern sollen entscheiden.

Das ist unbefriedigend. Bereits im Vorfeld hat sich der Bundesminister schon Stress mit den Ländern eingehandelt.  Der Bundesrat kritisiert, mit der angestrebten Änderung werde nur ein kleiner Teil der Notfallversorgung reformiert. Es müsse aber eine wirksame strukturelle Reform einer sektorenübergreifenden Notfallversorgung in den Blick genommen werden. Dennoch möchte die Bundesregierung weiterhin an ihrem Reformrest festhalten. Eine Vorschalt-Triage könne die ambulanten Notfallstrukturen in Krankenhäusern von einer medizinisch nicht notwendigen Inanspruchnahme entlasten, da Hilfesuchende, die keiner sofortigen Behandlung bedürfen, schneller identifiziert und der zutreffenden Versorgungsebene zugewiesen werden könnten. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss äußert sich inzwischen kritisch.

Wer hat Recht – Bund oder Länder? Die Bundesländer sollten sich nun wirklich an die eigene Nase fassen, wenn sie große strukturelle Notfallreformen anmahnen. Die ambulante Notfallplanung ist Bestandteil der Krankenhausplanung und diese gehört in die Länderkompetenz. Wo sind die Landeskonzepte für integrierte Notfallstrukturen, Bedarfsanalysen und Strukturüberlegungen? Dass Minister Spahn seine anfänglich weitreichenden Pläne nicht weiterführen konnte, lag doch vor allem an den Ländern. Aber die jetzige Idee einer Vorschalt-Triage ist wirklich Unfug. Bevor der Patient in einer von ihm empfundenen Notlage überhaupt von einem Arzt überhaupt gesehen wird, entscheidet – tja wer auch immer – erst mal darüber, in welche Versorgungs- und Vergütungsstruktur der Notfallpatient gehört. Bürokratie first!

Und was kommt nun? Vermutlich kommt gar nichts. Die Länder wollen nicht so richtig an die Planung gehen („sehr komplex“) und der Bund delegiert Grundsatzthemen in die Selbstverwaltung. Damit reiht sich die dringend erforderliche Notfallreform in den Reigen der Themen ein, die irgendwann wie Mehltau über dem Land liegen.

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