Mal wieder - Notfallreform im Bundestag
Der Bundestag hat zum wiederholten Male einen Vorschlag zu einer Notfallreform vorliegen. Die bisherigen Vorlagen blieben Stückwerk und konnten keine größeren Veränderungsprozesse auf den Weg bringen. Über die Jahre tauchen bestimmte Argumentationsmuster immer wieder in neuen Variationen auf. Wird diesmal der „große Wurf“ gelingen?
Der argumentative „Reformbaukasten“
Aus den bisherigen Reformbemühungen und -entwürfen lassen sich ungefähr folgende Argumentationsmuster ableiten:
Eine Vorstellung geht dahin, Krankenhäusern ökonomische Anreize für die Notfallversorgung zu nehmen, also z.B. die Vergütung zu beschneiden oder neue Vergütungshürden einziehen sollte. Die Gründe für steigende Fallzahlen dürften aber kaum bei den Krankenhäusern zu suchen.
Seit langem gibt es daher auch Ansätze die vertragsärztliche Notfallversorgung außerhalb der Praxiszeiten zu stärken, so z.B. durch Notfallpraxen, oft in Form eines „gemeinsamen Tresens“ in enger Kooperation mit einer Notaufnahme.
Andere Überlegungen zielen auf eine Verbesserung der Patientensteuerung, insbesondere durch vorgelagerte Steuerungsinstrumente, z.B. durch Terminservicestellen.
Die Kombination dieser Instrumente und deren Feinjustierung divergiert bei den einzelnen Vorschlägen aber teils stark.
Der neue Entwurf
Der jetzige Gesetzesentwurf beschreibt nun eine Zielvorstellung der Bundesregierung. In dieser sollen Notfallrettung, Notfallmanagement, Integrierten Notfallzentren, Rettungsfahrten und vieles mehr gesetzgeberisch systematisiert werden sollen. Hiergegen scheinen die großen Akteure DKG und KBV im Grundsatz nichts einzuwenden zu haben.
Ernst sollte man aber deren Warnungen nehmen, dass das Vorhaben nicht ausreichend finanziert zu sein scheint. Es gebe, meint die KBV, für das Leistungsversprechen der Regierung im Übrigen auch keine ausreichende personellen Ressourcen.
Nach langen Jahren ist zu wünschen, dass dieses Gesetzgebungsvorhaben nun auch zu einem Abschluss kommt. Dieser muss neben der Beschreibung des Zielzustands auch eine valide road map beinhalten, die ausreichend finanziert ist. Daran scheint es zu hapern.
Hier geht es zu dem aktuell von der Bundesregierung in den Deutschen Bundestag eingebrachten Antrag:
Notfallreform 2026 – Gesetzesentwurf
(Beitrag überarbeitet 25.6.2026)

Ich darf berichten: Schwerpunktklinik mit ca. 160 Tsd. EW Einzugsbereich, KV-Notdienspraxis bei schlechter HA-Versorgung wird mit Ankündigubg von 2 Tagen „auf unbestimmte Zeit „ nicht mehr betrieben. Der Grund: MFA-Mangel!!! Wir könnten aushelfen, Angebot der KV: 13€/h…,Kein Witz!