Man stelle sich einmal vor, wenn zukünftig in Urteilen steht:
„Zwar hat der Arzt ausreichend über die medizinischen Risiken aufgeklärt, er hat aber über die Wirtschaftlichkeit der Behandlung hat er jedoch unzureichende Angaben gemacht.“ Wird das das Aufklärungsgespräch in seinem Charakter verändern? Ich meine schon.