Ging es am Anfang noch um große Strukturveränderungen, so ist aktuell im GWVG als Reformimpuls verblieben, dass für die Bevölkerung ein vorheriger Anruf bei den Terminservicestellen der KVen obligat werden soll, die dann die Entscheidung treffen, ob der Patient eine Notaufnahme aufsuchen darf. Flankiert wird dies durch ein Scharfschalten von Vergütungs- und Qualitätsregelungen für Krankenhäuser.
Die medizinischen Fachgesellschaften DIVI und DGINA haben Zweifel geäußert, ob das derzeitige Triage-Tool SmED der KVen medizinisch geeignet ist für derartige Versorgungszuweisungen.
Unklar ist auch, ob ein solches Tool Sinn macht, wenn man Patienten, die direkt in der Notaufnahme erscheinen dort ohnehin nicht abweisen darf.