GWVG: Notfallreform

Public Affairs

Die Reform der Notfallversorgung ist ein dickes Brett, dem Gesundheitsminister Spahn nach zwei umfangreichen Gesetzesentwürfen auch im GVWG eine Regelung widmen will. Die Reformvision wird von Entwurf zu Entwurf immer kleiner.

 

Ging es am Anfang noch um große Strukturveränderungen, so ist aktuell im GWVG als Reformimpuls verblieben, dass für die Bevölkerung ein vorheriger Anruf bei den Terminservicestellen der KVen obligat werden soll, die dann die Entscheidung treffen, ob der Patient eine Notaufnahme aufsuchen darf. Flankiert wird dies durch ein Scharfschalten von Vergütungs- und Qualitätsregelungen für Krankenhäuser.

Die medizinischen Fachgesellschaften DIVI und DGINA haben Zweifel geäußert, ob das derzeitige Triage-Tool SmED der KVen medizinisch geeignet ist für derartige Versorgungszuweisungen. 

Unklar ist auch, ob ein solches Tool Sinn macht, wenn man Patienten, die direkt in der Notaufnahme erscheinen dort ohnehin nicht abweisen darf.

Die Notaufnahmen sind ein Beispiel dafür, dass in der Gesetzlichen Krankenversicherung manchmal eben doch die Versicherten selbst die Dinge in die Hand nehmen. Wenn die Notaufnahmen so stark frequentiert werden, sollte man das als Form der Willensbildung wahrnehmen und nicht als Bedrohung. Die Bevölkerung dokumentiert, dass sie einen Bedarf an Versorgung auch am Abend oder am Wochenende hat. Ich glaube, dass die jüngste Regelungsidee zu kurz gesprungen ist. 

Wir benötigen eine Bedarfsplanung für die ambulante Notfallversorgung – einschließlich der „erweiterten Regelversorgung“, damit eine sachgerechte Struktur vorgehalten werden kann.  Die Bundesländer sind hier zuständig, aber aktuell ohne rechte Ressourcen und Ideen. Ein vernünftiger regulatorischer Vorschlag des Bundes für eine Bedarfsplanung könnte hier helfen.

 

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